Das Berufsbild und Arbeitsgebiet des Heilpraktikers für Psychotherapie


Erkrankte Menschen, die Behandlung aufsuchen, bedürfen des besonderen Schutzes. Der Gesetzgeber regelt dies mit der Approbation für Ärzte und Psychologen, aber auch durch das Heilpraktikergesetz, mit dem das Erkennen und Behandeln bestimmter Krankheiten erlaubt wird. Die staatliche Heilerlaubnis wird seit 1994 auch erteilt für das Gebiet der Psychotherapie. Mit dieser eingeschränkten Heilerlaubnis ist es möglich, eine eigenen Praxis zu eröffnen und den Titel „Heilpraktiker/in für Psychotherapie“ bzw. „Heilpraktiker/in eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ zu führen.

Der Titel „Psychotherapeut/in“ steht den nach dem Psychotherapeutengesetz von 1999 alleine den approbierten Ärzten und Psychologen zu. Diese sind grundsätzlich berechtigt, alle Krankheiten zu behandeln. Die Ausübung der Heilkunde dagegen gilt der „Volksgesundheit“ (vgl. Heilpraktikergesetz, 1939), nicht der schweren Erkrankungen. Auf psychiatrischen und psychotherapeutischen Gebiet sind diese schweren Erkrankungen klassisch als exogene (körperlich begründete) und endogene (schwere Geisteserkrankungen) definiert.

Als Heilpraktiker/in ist es gleichwohl nötig, die exogenen und endogenen Krankheiten zu erkennen, um diese nicht fälschlich zu behandeln, sondern an Fachkräfte weiter zu verweisen.

 

In der amtsärztlichen Überprüfung durch das Gesundheitsamt werden verlangt:


Die heilkundliche Psychotherapie gilt den psychogenen Störungen (psychische Krisen, Neurosen u.a.), die approbierte Psychotherapie wendet sich neben den psychogenen Störungen auch den weiteren psychischen Erkrankungen (Psychosen u.a.) zu. Eine eindeutige Definition von psychischer Krankheit ist in der Literatur nicht zu finden.

Folgende Kriterien werden angegeben (nicht alle sind für eine Diagnose erforderlich):

 

Zu beachten: Abnorm bedeutet nicht notwendigerweise krank. Es kann sogar krankhaft sein, sich unter allen Umständen immer „normal“ verhalten zu wollen.

Abweichungen von der Norm

 


Generell stehen im Vordergrund der Betrachtung:

Gesund ist der Mensch, dem u. U. auch trotz des Leidensdrucks einer Körperkrankheit und/oder gegen den Normendruck der Gesellschaft sein Leben gelingt (Selbstverwirklichung), der den Forderungen seines Wesens (Echtheit) und der Welt entsprechen und ihre Aufgaben bestehen kann (Adaption, Coping) – einer, der sich im Leben bewährt (Scharfetter, Allg. Psychopathologie).

Krank ist im Selbstverständnis des „Patienten“ und im Urteil seiner Umwelt, wer, aus welchen Gründen auch immer, an sich und der Welt über das landes- oder gruppenübliche Maß hinaus qualitativ und/oder quantitativ leidet, wer mit den gegebenen nicht allzu extremen Verhältnissen bis zu einem lebensbeeinträchtigenden Maß nicht zurechtkommt, wer in Lebens- oder Weltbewährung versagt, wer infolge eines hochgradigen Andersseins nicht in lebendige Verbindung zu anderen Menschen treten kann.
Um erfolgreich Patienten behandeln zu können, ist es neben dem Bestehen der Prüfung, die im wesentlichen eher theoretische Kenntnisse abfragt, zusätzlich erforderlich, eine ausreichende praktische Ausbildung als Heilpraktiker Psychotherapie abzulegen.

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